Es ist zentral, dass pflegende Angehörige ausreichend qualifiziert sind, und die anstellenden Organisationen sie adäquat begleiten und überwachen, um die Qualität der Pflege sicherzustellen.
Das Bundesgericht hat 2019 entschieden, dass ein Familienmitglied Grundpflege leisten darf. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) und die Restfinanzierung übernehmen diese Leistung, wenn das Familienmitglied bei einer Spitex- Organisation angestellt ist, und das Care Management sichergestellt wird.
Die Basis für die Entlöhnung sind die von den pflegenden Angehörigen erbrachten und von uns mit den Krankenversicherungen abgerechneten Grundpflegeleistungen. Die von den Krankenkassen akzeptierte Bedarfsabklärung beinhaltet die Eckdaten der zu leistenden Grundpflege. Der Brutto-Stundenlohn beträgt CHF 36-42.-. . Dieser Betrag beinhaltet Samstags- und Sonntagszulagen sämtliche gesetzlichen Sozialversicherungsleistungen.
Als Massnahmen der Grundpflege gelten nach Art. 7 Abs. 2 lit. c der Krankenpflege-Leistungsverordnung, (KLV) die Hilfe und Unterstützung bei pflegebedürftigen Personen für Tätigkeiten, die sie nicht selbst ausführen können, wie z.B.: Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe anlegen, Betten und Lagern, Bewegungsübungen und Mobilisieren, Dekubitusprophylaxe und Massnahmen zur Verhütung oder Behebung von behandlungsbedingten Schädigungen der Haut und Hilfe bei der Mund- und Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken.
Lohn berechnen
Bedingungen für eine Anstellung.
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Alter: ab 18 Jahren V1) die Volljährigkeit der pflegenden Person sowie persönliche Eignung
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Pflegebedürftigkeit von Angehörigen
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Stabile und langfristige Pflegesituation der pflegebedürftigen Person
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Physische und kognitive Fähigkeit zur Leistung von Grundpflege
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Keine arbeitsrechtlichen Konflikte
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Bereitschaft für Qualitätsmassnahmen im Pflegeprozess
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Einverständnis aller Beteiligten
Anstellung: Häufige Fragen
Was sind die Vorteile der Angehörigenpflege?
Die Angehörigenpflege hat für viele Familien klare Vorteile. Kinder und Jugendliche mit ASS sowie andere pflegebedürftige Menschen fühlen sich oft in ihrem vertrauten Umfeld am sichersten und geborgensten. Für pflegende Angehörige liegt der Vorteil darin, für ihre wichtige Betreuung nicht nur Wertschätzung zu erfahren, sondern auch entlöhnt zu werden. Gleichzeitig kann Angehörigenpflege dazu beitragen, die Gesundheitskosten zu reduzieren.
Wie erhalten pflegende Angehörige in der Schweiz finanzielle Entschädigung?
Pflegende Angehörige in der Schweiz haben die Möglichkeit, sich bei Pflegehero anzustellen, um die Grundpflege eines nahen Angehörigen auf Stundenbasis entlohnt zu bekommen.
Wer gehört zu den «pflegenden Angehörigen»?
Pflegende Angehörige sind direkte Verwandte und der pflegebedürftigen Person nahestehende Personen (z.B. Mitbewohner), die Pflegeleistungen übernehmen.
Welche Art von Pflege wird vergütet?
Entlöhnt werden alle Grundpflegeleistungen wie beispielsweise Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Lagerung, oder beispielsweise dem An- und Auskleiden. Zu den pflegebedürftigen Personen gehören oft beeinträchtigte Kinder mit hohem Pflege- und Betreuungsaufwand, herausfordernder Selbstregulation oder zusätzlichem Pflegebedarf.
Erfülle ich die Voraussetzungen?
Sofern Sie volljährig sind und eine angehörige Person pflegen, die regelmässig Pflege braucht, stehen Ihre Chancen gut, dass Sie dafür Lohn beziehen können, selbst wenn Sie im AHV-Alter sind. Für eine genauere Abklärung bitten wir Sie, sich für ein Erstgespräch anzumelden.
Wie viel Lohn steht mir zu?
Für die geleistete Grundpflege werden Sie mit einem Brutto-Stundenlohn von CHF 36-42.- (inkl. Sozialversicherungen, Samstags- und Sonntagszulagen) entlöhnt. Das ist die schweizweit beste Entlöhnung für Angehörigenpflege.
Wie gehe ich vor, wenn ich Interesse an einer solchen Betreuung habe oder mich informieren möchte?
Bei Fragen rund um die Angehörigenpflege sowie die Möglichkeit eines Anstellungsverhältnis beraten wir Sie gerne persönlich. Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin.
Wer ist Pflegehero?
Pflegehero ist ein Angebot der Spitex Organisationen Spitex 24, private Care und reha@home, das darauf spezialisiert ist, Angehörige, die zuhause Pflege leisten, zu entlasten und zu unterstützen. Wir sind Mitglied beim Verband der privaten Spitex-Organisationen ASPS. Das Pflegehero-Modell beruht auf Transparenz, Qualität und fairen Tarifen. Die Vergütung ist nachvollziehbar, die Qualität bleibt gesichert und der Nutzen für Familien ist belegt.